Seit 2010 gibt es in Deutschland die Winterreifenpflicht. Doch wann ist die richtige Zeit?

Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass man dazu verpflichtet ist, von Oktober bis Ostern (O bis O) mit Winterreifen zu fahren. Dies ist so nicht richtig, zwar empfiehlt dies der größte deutsche Automobilclub, allerdings handelt es sich um eine situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs.3a StVO). Das heißt, sobald winterliche Straßenverhältnisse – darunter zählen Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- und Reifglätte – eintreten, ist die Teilnahme am Straßenverkehr nur mit Winterreifen zulässig.

Bei Missachtung dieser Winterreifenpflicht wird ein Bußgeld verhängt.

Genereller Verstoß

60,- €

1 Punkt

Verstoß mit Behinderung Anderer

80,- €

1 Punkt

Verstoß mit Gefährdung

100,- €

1 Punkt

Verstoß mit Unfallfolge

120,- €

1 Punkt

 

Ebenfalls sollten Sie auch die richtige Wahl der Winterreifen treffen. Zwar drohen erst Bußgelder, wenn das Reifenprofil 1,6 mm unterschreitet, es empfiehlt sich aber eine Tiefe von mindestens 4 mm für Winterreifen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Besonders wichtig ist die Kennzeichnung des Reifens (dies gilt auch für Allwetterreifen), denn Winterreifen müssen entweder das Alpine-Symbol mit einer Schneeflocke in der Mitte aufweisen und/oder eine M+S Kennzeichnung (dies gilt allerdings nur noch bis zum September 2024, wenn die Reifen bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden). M+S steht für Matsch und Schnee. Ist keines der genannten Merkmale zu finden handelt es sich um „Sommerreifen“. Ein Austausch ist nach sechs Jahren zu empfehlen, da sich bis dahin die Gummimischung verhärtet und somit der „Grip“ bei tiefen Temperaturen verschlechtert.

Oben beschriebenes Alpine-Symbol

Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Motorräder), Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, und motorisierte Krankenfahrstühle (§ 2 Nr. 13 FVZ). Einzelheiten regelt §2 Absatz 3a StVO.