Bereits Anfang März 2023 präsentierte die EU-Kommission eine Reform der Führerscheinrichtlinie. Diese sah im Kern vor, dass Führerscheinregelungen innerhalb der einzelnen EU-Länder weiter vereinheitlicht werden sollen. Der hauptsächliche Schwerpunkt dabei lag vor allem beim begleiteten Fahren von Fahranfängern und bei zwingenden Fahrtauglichkeitsprüfungen für Menschen über 70.

Nun nahm sich allerdings der Verkehrsausschuss des Europaparlaments dem Thema an. Dieser fordert nun noch stärkere Verschärfungen für den ursprünglichen Reformvorschlag. Eine der Forderungen sieht etwa vor, dass für Menschen über 60 die Gültigkeit des Führerscheins auf sieben Jahre beschränkt wird. Danach muss der Führerschein auf eigene Kosten jedes Mal erneuert werden. Die weitere Gültigkeit der Fahrerlaubnis soll auch von umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen abhängig sein. Diese Fristen sollen sich dann bei über 70jährigen auf 5 Jahre und bei über 80jährigen auf zwei Jahre verkürzen.

Darüber hinaus steht auch die Probezeit im Fokus. Für Fahranfänger könnte ein Tempolimit von 90 Stundenkilometern gelten. Nachtfahrten könnten sogar untersagt und eine zweite Fahrprüfung nach der Probezeit abgehalten werden.

Zu guter Letzt sieht der Forderungskatalog noch die Einführung der Führerscheinklasse B+ vor. Die Führerscheinklasse B gilt aktuell bis zu einer Fahrzeuggewichtsgrenze von 3.500 kg und soll zukünftig nur noch bis 1.800 kg gelten. Entsprechend schwerere Fahrzeuge seien in Zukunft nur mit einem Führerschein der Klasse B+ zu fahren. Dieser ist erst ab 21 Jahren in Verbindung mit einer Fahrprüfung erwerbbar.

Das Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der EU Führerscheinrichtlinie steht hierzu jedoch noch am Anfang. Ob sich die präsentierten Vorschläge durchsetzen, ist noch unklar. Dennoch werden zukünftig Änderungen kommen.