Dresden, 25. Juni 2025 – Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz hat die Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorerst gestoppt. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird mit sofortiger Wirkung keine neuen Rückforderungsbescheide für Soforthilfen und Überbrückungshilfen versenden – auch Mahnungen entfallen vorerst.

Wirtschaftsminister Dirk Panter reagiert damit auf zahlreiche Hinweise aus der Wirtschaft: „Wir wollen, dass kein Unternehmen von der Rückzahlung überfordert wird.“ Ziel sei es, unnötige Härten zu vermeiden und zunächst offene Fragen zu klären. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen der Rückzahlungsbedingungen bestehe jedoch nicht.

Alle Unternehmen müssen weiterhin über die Verwendung der erhaltenen Mittel Auskunft geben. Rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen sind nicht geplant – ebenso wenig wie eine nachträgliche Zahlung eines Unternehmerlohns durch den Freistaat Sachsen.

In Sachsen wurden seit Beginn der Pandemie rund 2,94 Milliarden Euro an Corona-Hilfen ausgezahlt. Derzeit sind über 27.000 Rückforderungen in Bearbeitung, rund 29.000 weitere könnten noch folgen.

Pressemitteilung vom 25. Juni 2025