Wiederholt sind Mandanten an uns herangetreten, die mit Ihrem Elektroauto in der Leipziger Innstadt waren und nunmehr einem Bußgeld in Höhe von EUR 100,00 erhalten, da sie am Fahrzeug keine Umweltplakette angebracht hatten.

Die Innenstand von Leipzig gilt als Umweltzone. Ein Einfahren ist hierbei grundsätzlich nur mit Fahrzeugen zulässig, die eine „Grüne Umweltplakette“ tragen. Die Kennzeichnungspflicht gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge mit „H“-Kennzeichen, also Oldtimer.

So besteht auch für Elektroautos eine entsprechende Kennzeichnungspflicht. Ein Verstoß ist gemäß der Nummer 153 des Bußgeldkatalog mir einer Geldbuße in Höhe von EUR 100,00 strafbewährt.

Sicherlich kann man sich die Frage stellen, welchen Sinn eine solche Kennzeichnungspflicht hat, da ja aus dem entsprechenden „E“-Kennzeichen  des Fahrzeuges ersichtlich ist, dass es sich um ein Fahrzeug ohne Schadstoff-Immissionen handelt. Solange sich die gesetzlichen Vorschriften nicht ändern, wird dies aber weiterhin Vorschrift bleiben und auch entsprechend geahndet werden.

Ausnahme ist hier wohl Bayern. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verkündete Anfang des Jahres, man habe die Bayerische Polizei und die betreffenden Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden.