Ab dem Jahr 2024 müssen neu zugelassene Fahrzeuge einige Sicherheits- bzw. Assistenzsysteme aufweisen. Darunter zählen folgende:
- Notbremsassistent,
- Rückfahrtassistent,
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent,
- Notfall-Spurhalteassistent,
- Müdigkeitsassistent,
- Sowie Abbiegeassistent/Totwinkelassistent/Kollision Warnsystem (dies gilt verpflichtend für Busse und Lkws).