Die Innovationsprämie für Elektroautos wird bis Ende 2022 verlängert, ab 2023 soll diese Prämie allerdings stärker an den Klimaschutzeffekt geknüpft werden.

Auch in Punkto Ladestationen wird sich etwas ändern. So sollen ab Juli 2023 alle neu zu bauenden Ladestationen ein integriertes Kartenlesegerät aufweisen. Zudem kann man sich darauf einstellen, dass ab spätestens dem 28.05.2022 das „Ad-hoc-Aufladen“ ohne Vertrag ermöglicht wird.

Wer bereits ein E-Auto fährt kann sogar Geld zurückbekommen. Durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wird es Fahrern ermöglicht, ihre eingesparten Co2-Emmisionen an Unternehmen zu verkaufen. Das können mehrere 100,00 Euro im Jahr sein.