Käufer werden beim Kauf eines Autos von Gebraucht- oder Neuwagenhändlern besser geschützt. Für Kaufverträge ab dem 01.01.2022 gilt eine Beweislastumkehr zugunsten der Käufer bei Vorliegen eines Sachmangels für 12, anstatt wie bisher für 6 Monate. Das bedeutet, dass bei tatsächlichem Vorliegen eines Sachmangels, der Verkäufer für die Dauer von 12 Monaten in der Pflicht ist, den Nachweis zu führen, dass dieser Mangel dem Fahrzeug bei Übergabe gerade nicht anhaftete.