Wir wünschen allen Geschäftspartnern, Mandanten und Freunden ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest.

Wir erlauben uns den Hinweis, dass möglicherweise Forderungen aus dem Jahr 2016 mit Ablauf des Jahres 2019 verjähren könnten. Unsere Kanzlei hat am 27. und 30. Dezember noch geöffnet.