Sind bei einem Verkehrsunfall eigentlich alle Schäden von einer Versicherung abgedeckt?

Schäden an fremden beweglichen Sachen (anderes Fahrzeug) und Personen innerhalb und außerhalb des eigenen Fahrzeuges sind von der jeweiligen Haftpflichtversicherung des Kfz abgesichert. Der Schaden am eigenen Kraftfahrzeug ist gegebenenfalls durch einen bestehenden Kaskoschutz abgedeckt.

Ein möglicher Schaden in der Person des Fahrzeugführers, den Lenker des den Unfall verursachenden Fahrzeuges, ist weder von der eigenen Kasko- noch von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Verletzt sich aber der Fahrer selbst, hat dieser keinerlei Ansprüche gegen die eigene Versicherung.

Die Fahrerschutzversicherung schließt genau diese Versicherungslücke und sichert die Person hinter dem Lenkrad.

Dieser von allen Versicherungsgesellschaften angebotene Zusatz der Kfz-Versicherung greift bei einem selbst- oder mitverschuldeten Verkehrsunfall.

Eine solche Fahrerschutzversicherung kommt für entstandene Schäden beim Fahrzeuglenker, wie Verdienstausfall, Reha-Maßnahmen oder Haushaltshilfe auf. Entsprechende Ansprüche könnten auch Schmerzensgeldansprüche, Hinterbliebenenrente oder andere notwendige (behindertengerechte) Umbaumaßnahmen in der Wohnung sein.

Die Kosten für eine solche Fahrerschutzversicherung sind im Regelfall eher gering. In jedem Fall ist der Abschluss einer solchen Fahrerschutzversicherung dringend zu empfehlen, damit bei einem eigenverschuldeten Unfall auch Schäden an der Person des Fahrzeugführers (dies kann der Fahrzeughalter selbst oder jeder berechtigte Fahrzeugführer sein) abgesichert sind.