Die Ende April 2020 in Kraft getretene Neuregelung der StVO könnte wegen eines Formfehlers im Gesetzestext unwirksam sein.

In der Novelle der Straßenverkehrsordnung könnte das sogenannte „Zitiergebot“ des Grundgesetzes verletzt worden sein. In der Verordnung hätte die Verordnungsermächtigung, auf die sie sich stützt, im Gesetzestext ausdrücklich benannt werden müssen. In der Präambel der StVO-Reform fehlt aber gerade ein solcher Verweis.

Das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage kann dazu führen, dass die neuen Fahrverbote nicht wirksam sind. Es empfiehlt sich also in jeden Fall Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, in dem ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Ist die Reform tatsächlich unwirksam, würde die alte Fassung weiter gelten. Hier werden Regelfahrverbote erst bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h und mehr ausgesprochen.

Gern steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Linke für Rückfragen zur Verfügung.