Der ein oder andere kennt es sicherlich, man hat die Kündigungsfrist nur um ein paar Tage verpasst und schon ist der Vertrag um ein Jahr verlängert, sehr ärgerlich.

Beispielsweise sollen zukünftig Verbraucher beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages immer zwischen einem einjährigen und einem zweijährigen Vertrag wählen können. Zu beachten ist dabei aber, dass der Einjahresvertrag nur 25% teurer sein darf als der Zweijahresvertrag.

Bei einem Vertragsabschluss per Telefon müssen die Verbraucher den Vertrag schriftlich (per Post oder E-Mail) bestätigen, dass gilt auch dann, wenn Leistungen direkt nach dem Telefonabschluss zur Verfügung gestellt werden.

Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit gilt nun grundsätzlich eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Vertragspartner müssen über die Kündigungsmöglichkeit informieren werden.

Ebenfalls soll eine Kündigung erleichtert werden, indem man künftig nicht nur Verträge online abschließen, sondern diese genauso auch kündigen kann. Diese Möglichkeit muss mindestens ab dem 01. Juli 2022 von den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden

Für Bestandskunden gibt es ab dem 01. Dezember ebenfalls Änderungen. So soll jeder mindestens einmal im Jahr über mögliche bessere Vertragskonditionen informiert werden.

Bei Störungen sollen fortan auch angemessene Entschädigungen gezahlt werden. Hier einige Beispiele:

  • Bei einem Komplettausfall erhält man nun ab dem 3. Tag eine Entschädigung von 10% des monatlich festgesetzten Entgeltes, mindestens aber 5,00 Euro.
  • Ab dem 5. Tag des Ausfalls wird eine Entschädigung von 20% als angemessen erachtet, hier aber mindestens 10,00 Euro.
  • Sollte das Breitband bei einer Messung deutliche Unterschiede zur vertraglich festgesetzten Geschwindigkeit aufweisen, so führt dies zu einem Minderungsrecht bis hin zur Kündigung des Vertrages (hier muss ein Nachweis erfolgen, zum Beispiel über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur).